§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich |
| (1) |
Im Folgenden bezieht sich der Ausdruck "Anbieter" auf die Firma Spike-IT, der Ausdruck "Nutzer" bezieht sich auf
den bestellenden Vertragspartner. Die Firma Spike-IT erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf
Grundlage dieser Geschäftsbedingungen ("AGB").
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| (2) |
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
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| (3) |
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei
denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann
ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
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| (4) |
Spike-IT ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter
Berücksichtigung der Interessen von Spike-IT für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt
als erteilt, sofern der Kunde der Änderung, welche per Email seitens Spike-IT versandt wird, nicht binnen vier
Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Spike-IT verpflichtet sich, den Kunden mit der
Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
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§ 2 Zustandekommen des Vertrages |
| (1) |
Der Vertrag über die Nutzung von Diensten kommt durch Unterschrift beider Vertragspartner oder durch einen
schriftlichen Kundenauftrag und seiner Annahme seitens Spike-IT durch Gegenzeichnung oder Bestätigung zustande.
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| (2) |
Soweit Spike-IT sich zur Erbringung der von ihr angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner
des Kunden. Ferner besteht zwischen den jeweiligen Kunden von Spike-IT kein allein durch die gemeinsame Nutzung der
Dienste begründbares Vertragsverhältnis.
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§ 3 Leistungsumfang |
| (1) |
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag oder aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung
sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung.
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| (2) |
Spike-IT bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Das Recht zur
Leistungsänderung steht Spike-IT insbesondere dann zu, wenn diese Änderung handelsüblich oder Spike-IT hierzu, durch
Änderung der Gesetzeslage oder durch die Rechtsprechung, verpflichtet ist. Die Interessen des Kunden werden stets
angemessen berücksichtigt.
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| (3) |
Soweit Spike-IT über den vertraglichen Inhalt hinaus für den Kunden freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen
erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder
Schadensersatzanspruch ergibt sich aus der Einstellung nicht.
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§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden |
| (1) |
Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
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die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen.
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| • |
Spike-IT unverzüglich (§ 121 Abs. 1 BGB) über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren.
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| • |
Spike-IT - soweit erforderlich - zur alleinigen Abgabe von Erklärungen, Erteilung von Aufträgen und Weitergabe
von Informationen, die für die Erfüllung dieses Vertrages erforderlich sind, zu bevollmächtigen.
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| • |
die Zugriffsmöglichkeiten auf Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen im Internet zu
unterlassen.
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| • |
den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit und des Datenschutzes Rechnung zu tragen sowie die anerkannte
"Etikette" des Internets zu beachten.
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| • |
erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und nach Abgabe einer Störungsmeldung
die Spike-IT durch die Überprüfung der Einrichtungen entstandenen Kosten zu ersetzen, wenn und soweit sich nach
der Prüfung herausstellt, daß eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag.
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| • |
im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung von Mängeln und Schäden und ihrer
Ursachen zeitnah ermöglichen.
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| (2) |
Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 genannten Pflichten, ist Spike-IT nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, die
vertraglichen Leistungen sofort einzustellen und das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Bei Verstößen gegen das
Urheberrecht, ist Spike-IT berechtigt, anstelle einer Kündigung soweit technisch möglich, die Verbreitung dieser Daten
zu unterbinden. Eine Minderung des Entgelts kann der Kunde in diesen Fällen nicht geltend machen. Vorstehende Rechte
stehen Spike-IT insbesondere dann zu, wenn sie von Dritten auf Unterlassung und/oder Schadensersatz in Anspruch
genommen wird.
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| (3) |
Der Kunde ist verpflichtet, Leistungen die durch Spike-IT getätigt wurden, nach Übergabe zu prüfen und Mängel
unverzüglich zu melden.
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§ 5 Leistungsverzögerungen, Termine, Fristen, Abnahme |
| (1) |
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt gemäß § 11 und aufgrund von Ereignissen, die Spike-IT die
Erbringung der geschuldeten Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von ihr zumindest grob
fahrlässig verursacht wurden, hat Spike-IT auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Spike-IT ist in diesen Fällen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
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| (2) |
Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von Spike-IT wegen Verzugs des Kunden um den
Zeitraum, in dem der Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber Spike-IT nicht nachkommt.
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| (3) |
Kommt der Kunde in Verzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten schuldhaft, darf Spike-IT den ihr
entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, verlangen.
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| (4) |
Kommt Spike-IT mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, wenn Spike-IT eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.
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| (5) |
Die Abnahme dokumentiert, daß die von Spike-IT erbrachte Leistung vertragsgemäß ist. Sobald Spike-IT die Leistung
erbracht hat, zeigt sie dem Kunden die Betriebsbereitschaft an und fordert ihn zur Abnahme auf. Die Leistung gilt als
abgenommen, wenn innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang der schriftlichen Anzeige der Betriebsbereitschaft der Kunde
keine Mängel schriftlich angezeigt oder die Abnahme schriftlich verweigert hat. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige bzw. der Abnahmeverweigerung.
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§ 6 Preise |
| (1) |
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, inclusive der jeweils geltenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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| (2) |
Für jeden nicht eingelösten Wechsel, Scheck oder jede nicht eingelöste Lastschrift hat der Kunde - soweit dies von ihm
zu vertreten ist - die dadurch entstehenden Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00 zu zahlen.
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| (3) |
Für gesondert vereinbarte Dienst- oder Werkleistungen gelten die den Verträgen in der jeweils aktuellen Fassung
beigefügten Tages- und/oder Stundensätze sowie Reise- und Spesenkosten. Sofern aufgrund spezieller Kundenwünsche
gesonderte Kosten entstehen, werden diese dem Kunden gesondert gemäß aktueller Preisliste bzw. Vereinbarung in
Rechnung gestellt.
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§ 7 Zahlungsbedingungen |
| (1) |
Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig
zu zahlen, ansonsten im Voraus. Die Entgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines
Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet.
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| (2) |
Jährliche Entgelte sind im Voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
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| (3) |
Sonstige Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
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| (4) |
Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind schriftlich zu erheben. Rechnungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn
ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerspruchs.
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§ 8 Zahlungsverzug |
| (1) |
Kommt der Kunde in Verzug, so kann Spike-IT die technische Einrichtung auf Kosten des Kunden sperren oder das
Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen und bei Verträgen mit Mindestlaufzeit Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Entgelte zu zahlen und die Kosten der
Wiederinbetriebnahme zu tragen.
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| (2) |
Bei Zahlungsverzug ist Spike-IT zudem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 10 % über
den Basiszinssatz der Europäischen Zentral Bank (EZB), mindestens aber 5 %, zu berechnen. Die Geltendmachung
weitergehender Ansprüche gleich welcher Art wegen Zahlungsverzuges behält sich Spike-IT.
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§ 9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht |
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Gegen Forderungen von Spike-IT steht dem Kunden die Befugnis zur Aufrechnung nur insoweit zu, als die Gegenansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertrag mit Spike-IT zu.
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§ 10 Höhere Gewalt |
|   |
Spike-IT ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen
Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind.
Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall
von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Leitungsgeber, auch wenn diese
Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern auftreten.
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§ 11 Haftungsbeschränkung |
| (1) |
Spike-IT haftet für solche Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit
haftet Spike-IT nur, wenn es sich um die Verletzung einer Kardinalpflicht bzw. vertragswesentlichen Pflicht handelt.
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| (2) |
Soweit ein Schaden auf Ereignisse zurückzuführen ist, die im Bereich des Leitungsgebers liegen, gelten für die Haftung
von Spike-IT gegenüber dem Kunden die gleichen Bestimmungen und insbesondere die gleichen Haftungsbeschränkungen und
Haftungsausschlüsse wie zwischen dem Leitungsgeber und Spike-IT
(gemäß § 7 Abs. 2 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV)).
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§ 12 Warenlieferungen |
| (1) |
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Die Verpfändung oder
Sicherungsübereignung ist unzulässig.
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| (2) |
Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht abweichend vereinbart, einschließlich normaler Verpackung ab Lager.
Wünscht der Kunde die Zustellung, ist diese gesondert abzugelten.
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| (3) |
Spike-IT ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
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§ 13 Softwarelieferungen |
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Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstige Bedingungen des
Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
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§ 14 Datenschutz |
| (1) |
Wir weisen daraufhin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden.
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| (2) |
Dem Kunden ist bekannt, dass die auf dem Server gespeicherten Inhalte aus technischer Sicht vom Anbieter jederzeit
eingesehen werden können. Darüber hinaus ist es theoretisch möglich, dass die Daten des Kunden bei der
Datenübertragung über das Internet von unbefugten Dritten eingesehen werden.
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§ 15 Schlussbestimmungen |
| (1) |
Erfüllungsort ist Uettingen. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen zwischen den
Vertragsparteien sich ergebenden Streitigkeiten, insbesondere über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die
Beendigung des Vertrages ist, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, Würzburg. Der Anbieter kann den Kunden wahlweise auch an dessen
allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
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| (2) |
Für die vom Anbieter auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für die hieraus folgenden Ansprüche,
gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen
zum Einheitlichen UNKaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
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| (3) |
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass soweit in diesen AGB Textform vorgesehen ist, diese durch Telefax, nicht
jedoch durch Email oder Telefon, gewahrt wird.
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| (4) |
Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine
gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich nahe kommt.
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